Wusstest Du, dass bereits seit 2014 die Elektronische Signatur Europaweit
anerkannt ist ?
Die EU Verordnung 910/2014 regelt dies und lässt elektronische Signaturen Europaweit zu:
VERORDNUNG (EU) Nr. 910/2014 DES EUROPÄISCHEN PARLAMENTS UND DES RATES
vom 23. Juli 2014
über elektronische Identifizierung und Vertrauensdienste für elektronische Transaktionen im Binnenmarkt und zur Aufhebung der Richtlinie 1999/93/EG
(
link)
Warum eigentlich elektronisch signieren?
Es wurde längst Zeit, dass in den Zeiten von Online, auch die Unterschrift möglich gemacht wird.
Das sinnlose Ausdrucken von PDF-Unterlagen, Papier unterscheiben, dann einscannen und das Papier wieder wegwerfen… versteht wirklich niemand mehr, der gewohnt ist, online alles abzuwickeln.
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Jetzt keine Beschränkung mehr auf die Anzahl der zu unterzeichnenden Dokumente.

Und so funktioniert WhatsSign:
Du kannst selbst hinterlegten Vorlagen in Deinem WhatsSign Account für den Unterschriften-Versand wählen, oder
PDF-Dateien zur Unterschrift hochladen.